2019-11-24: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen haben Fachverbände und Beratungsstellen ein Positionspapier zur beginnenden Diskussion über ein so genanntes Sexkaufverbot vorgestellt. Sie zeigen darin anhand internationaler Studien: Jede Form der Kriminalisierung der Prostitution schadet den Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind. Die Organisationen, unter ihnen die Deutsche Aidshilfe, reagieren mit dieser Expertise auf die Absicht einiger Bundestagsabgeordneter aus verschiedenen Parteien, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Antrag wird auch auf dem kommenden SPD-Bundesparteitag erwartet.
Die Behauptung, Prostituierte könnten so vor Zwang und Menschenhandel geschützt werden, weisen die Fachleute zurück. Ganz im Gegenteil: Gerade Prostituierte in prekären und gefährlichen Lagen würden besonders geschädigt, weil sie weiter marginalisiert und sichere Arbeitsbedingungen verhindert würden. Der Zugang zu Hilfe und Beratung würde enorm erschwert. Die Studien sind eindeutig: Eine Kriminalisierung erhöht das Risiko der Betroffenen, Opfer von Gewalt und anderen Straftaten zu werden oder sich sexuell übertragbare Infektionen wie HIV zuzuziehen. Wer wirklich etwas für Menschen in der Sexarbeit tun will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern. Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung. Das Sexkaufverbot hingegen würde außerdem auch Verbote des Betriebs von Bordellen und Zimmervermietungen nach sich ziehen – und damit den Aufbau sicherer Arbeitsbedingungen illegalisieren.
Die Aidshilfe NRW stützt die Argumentation der beteiligten Organisationen. Bedauerlicherweise kommt in dem Positionspapier aber nicht zur Sprache, dass sich schon mit der Einführung des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 die Diskriminierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen verschärft hat. Der Zugang zu bislang erfolgreichen Projekten der aufsuchenden Arbeit und anonymen Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangeboten wurde durch das ProstSchG erschwert. "Immer mehr werden in illegale Arbeitssituationen getrieben", erklärte Maik Schütz vom Vorstand der Aidshilfe NRW bereits im Frühjahr, als von der Einführung eines so genannten Sexkaufverbots noch gar keine Rede war. "Die Angst vieler Sexarbeitenden vor Erpressbarkeit und Abhängigkeitsverhältnissen führt dazu, dass sie die Öffentlichkeit meiden und Gesundheitsangebote nicht mehr nutzen können. Gerade wir als Aidshilfen möchten aber daran mitwirken, dass sie Präventionsangebote wahrnehmen, und HIV und Hepatitis C rechtzeitig diagnostiziert und behandelt werden kann", so Schütz. "Wir sehen akuten Handlungsbedarf, die Folgen des Gesetzes abzumildern. Damit bis zur geplanten Gesetzesnovelle 2025 zu warten, ist fahrlässig."
Das Positionspapier finden Sie unter aidshilfe.de.
Die Erklärung der Aidshilfe NRW zum ProstSchG finden Sie hier (PDF-Datei).
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