2016-07-07: Bundestag beschließt umstrittenes Prostitutionsgesetz
Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen beschlossen. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen ihre Tätigkeit jetzt anmelden. Die dann ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, "vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in jährlichem Rhythmus eine gesundheitliche Beratung beim Öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer anderen nach Landesrecht bestimmten Behörde wahrzunehmen". Für Personen unter 21 Jahren sind eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr und eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt. Kunden und Kundinnen haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. Erfolgt dies nicht, kann eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Seit Monaten hat die überwiegende Mehrzahl der Fach- und Berufsverbände, unter anderem die Deutsche AIDS-Hilfe und die Aidshilfe NRW, die im Gesetzentwurf formulierten Maßnahmen als kontraproduktiv kritisiert. Statt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser zu schützen und in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken, wie es im bestehenden Gesetz steht, würden Hilfe und Unterstützung behindert. Leider wurde der fachliche Rat vom Gesetzgeber in beispielloser Weise ignoriert. Die heutige Bundestagssitzung wurde von diversen Protesten und Demonstrationen begleitet, der sich auch eine Vertreterin der Aidshilfe NRW anschloss.
Abgesehen von Artikel 1 § 36 (div. Verordnungsermächtigungen), der am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, wird das Gesetz am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Den heute verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen finden Sie unter bundestag.de.
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